Kfw Heizungsförderung im Kreis Gütersloh für Privatpersonen

  • 10 Monaten vor
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Heizungsförderung in Gütersloh 2024

Seitdem 27. Februar 2024 wird die neue Heizungsförderung für Privatpersonen im Bereich Wohngebäude (458) von der KfW angeboten. Sie unterstützt den Kauf und Einbau einer klimafreundlichen Heizung. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  1. Zuschuss bis zu 23.500 Euro: Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern können einen Zuschuss von bis zu 23.500 Euro für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung beantragen.
  2. Geförderte Maßnahmen: Die Förderung umfasst den Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Dazu gehören unter anderem solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen und Brennstoffzellenheizungen.
  3. Voraussetzungen für die Förderung:
    • Das Wohngebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein.
    • Die Maßnahme muss die Energieeffizienz des Gebäudes erhöhen oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch steigern.
    • Der Einbau der Heizungsanlage muss mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems verbunden sein.

Die Heizungsförderung zielt darauf ab, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen und die Energieeffizienz von Wohngebäuden zu verbessern. 

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen KfW-Website.

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